Innerfamiliäre Gewalt: Einstimmiges Votum der Abgeordneten für Entzug der elterlichen Sorge nach Verurteilung

Der Text, der von der PS-Abgeordneten Isabelle Santiago eingebracht wurde, muss nun vom Senat geprüft werden.

Der Text zielt auf den Schutz von Kindern ab. Die Abgeordneten nahmen am Donnerstag, den 10. Februar, in erster Lesung einstimmig einen sozialistischen Text an, der den Entzug der elterlichen Sorge bei einer Verurteilung wegen inzestuöser Aggression, Verbrechen am Kind oder am anderen Elternteil vorsieht. „Ein Elternteil, der ein Aggressor oder Gewalttäter ist, kann kein guter Elternteil sein. Man muss wissen, wen man schützt“, betonte die PS-Abgeordnete Isabelle Santiago.

Ihr Text wurde einstimmig angenommen (232 Ja- und 0 Nein-Stimmen). Er muss nun vom Senat geprüft werden. Laut Siegelbewahrer Eric Dupond-Moretti, der den Text befürwortet, könnte dies bereits am 21. März der Fall sein. Er kündigte in seiner ersten Rede an, dass „die Regierung den Senat mit einer schnellen Prüfung beauftragt hat“.

„Bei Entzug der elterlichen Sorge kann sich der Elternteil nicht mehr an Entscheidungen beteiligen, die das Leben seines Kindes betreffen“, erklärte der Minister ausführlich. Bei einem Entzug der elterlichen Sorge im eigentlichen Sinne „wird er nicht einmal mehr über die wichtigsten Schritte im Leben seines Kindes informiert“. Der Ermessensspielraum, der den Richtern eingeräumt wird, wurde im Ausschuss hinzugefügt, um das Risiko der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden.

Aussetzung der elterlichen Sorge für verfolgte Personen.
Der Gesetzentwurf von Isabelle Santiago sieht auch die Ausweitung eines anderen Mechanismus vor, der dieses Mal Personen betrifft, die zwar verfolgt, aber noch nicht verurteilt wurden. Die Ausübung der elterlichen Sorge, des Besuchs- und Unterbringungsrechts soll bis zur Entscheidung des Richters ausgesetzt werden, wenn eine Verfolgung wegen „inzestuöser sexueller Aggression oder eines begangenen Verbrechens“ an einem Kind erfolgt.

Diese Aussetzung würde auch bei „vorsätzlicher Gewalt gegen den anderen Elternteil, die zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Tagen geführt hat, wenn das Kind bei der Tat anwesend war“ beschlossen werden. Dieser Mechanismus betrifft bislang nur Personen, die wegen eines Verbrechens am anderen Elternteil strafrechtlich verfolgt werden.

Ganz am Ende der Sitzung nahmen die Abgeordneten einstimmig (145 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen) einen weiteren Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Cécile Untermaier an, der die Ausstellung von Schutzanordnungen fördern und deren Höchstdauer von sechs auf zwölf Monate verlängern soll.